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Meister-BAföG – mehr als ein zinsgünstiges Darlehen

| Letzte Aktualisierung: 16.10.2023

Wer sich weiterbildet, kann eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) beantragen. Das Meister-BAföG ist eine attraktive Förderung.

Es regnet Geldscheine über einen jungen Mann hinab

Früher Meister-BAföG – heute Aufstiegs-BAföG

Nicht nur, wer einen Handwerksmeister machen will, bekommt dafür Ausbildungszuschüsse und Darlehen vom Staat. Auch andere Aufstiegsfortbildungen wie die zum Techniker, Fachwirt oder Erzieher sind förderwürdig. Daher ist vom Aufstiegs-BAföG die Rede, seit das Ministerium für Bildung und Forschung die finanzielle Unterstützung vor einigen Jahren deutlich erhöht hat. Mit den nachfolgend aufgelisteten Konditionen können Sie einfach überprüfen, ob Ihre angestrebte Qualifizierung förderwürdig ist. Der Antrag lohnt sich dann in jedem Fall!

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann jeder das Fördergeld beantragen, der über eine abgeschlossene und in Deutschland anerkannte Berufsausbildung verfügt. Das gilt auch wenn derjenige bereits über einen Bachelorabschluss oder vergleichbaren Hochschulabschluss verfügt. Vorausgesetzt die Fortbildung umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden und führt zu einem staatlich anerkannten Bildungsabschluss. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Lehrgänge auf DQR Level 5 mit mindestens 200 Unterrichtsstunden gefördert werden. Weitere Informationen zu den konkreten Voraussetzungen gibt es hier:  www.aufstiegs-bafoeg.de

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal 15.000 Euro) sowie das in vielen Handwerksberufen notwendige Prüfungsstück (bis zur Hälfte der Kosten, maximal 2.000 Euro) – und zwar unabhängig Ihres Einkommens und Vermögens. Das Schöne dabei: 50 Prozent davon erhalten Sie als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für die übrige Summe wird ein zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Ein Rechenbeispiel:

 

Die Rückzahlung

Bestehen Sie Ihre Abschlussprüfung, werden Ihnen auf Antrag noch einmal 50 Prozent der restlichen Darlehenssumme erlassen. Sie müssen also insgesamt nur 25 Prozent der vollen Summe zurückzahlen. Diesen Restbetrag können Sie innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss Ihrer Weiterbildung abstottern. Die ersten zwei Jahre sind zins- und tilgungsfrei, erst danach müssen Sie mindestens 128 Euro pro Monat an n das zuständige BAföG-Amt überweisen.

So reduzieren Sie die Restsumme

Wenn Sie nach Ihrer Aufstiegsqualifizierung einen Betrieb gründen oder übernehmen, wird Ihnen die Restsumme vollständig erlassen.

Wo beantrage ich Aufstiegs-BAföG?

Aufstiegs -BAföG müssen Sie immer dort beantragen, wo Sie gemeldet sind. Die Adressen der BAföG-Ämter finden Sie im  Internet. Wichtig! Die Bearbeitungszeit kann drei bis vier Monate dauern. Beantragen Sie daher Ihr Meister-BAföG frühzeitig vor Beginn der Qualifizierung.

Extratipp: Unterhaltsgeld

Wer einen Vollzeitlehrgang plant, kann außerdem Unterhaltsgeld beantragen. Das wird je nach Einkommen und Vermögen gewährt. Das Beste: Seit dem 01. August 2020 ist das Unterhaltsgeld zu 100% ein Zuschuss. Das bedeutet, es muss nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Familienstand. Alleinstehende ohne Kinder erhalten zum Beispiel maximal 963 Euro pro Monat. Für Verheiratete oder Familien mit Kindern erhöht sich der Förderbeitrag noch einmal beträchtlich. Wer Kinder jünger als 14 Jahre oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt allein erzieht, erhält monatlich einen Zuschuss von 150 Euro – auch wenn die Weiterbildung in Teilzeit stattfindet. Dieser Kinder-Zuschuss ist einkommens- und vermögensunabhängig. Die Details dazu erhalten Sie beim BAföG-Amt.

 

Fazit

Das Meister-BAföG oder Aufstiegs-BAföG ist selbst dann für Sie interessant, wenn Sie sich ein finanzielles Polster für Ihre Aufstiegsqualifizierung geschaffen haben. Der Staat belohnt Weiterbildung und schenkt Ihnen viel Geld.

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